Ausschreibung
Nachwuchs-Triathlon

Titelsponsor

stadtwerkeV4

Ausschreibung 21. V-Card Nachwuchs-Triathlon (Schüler A, B, C, Jugend B, Jugend A, Junioren)

Der Nachwuchs-Triathlon ist Teil des HTV-Cup. Ausgetragen werden auch die Hessischen Meisterschaften Nachwuchs.

Datum

Samstag, 23. August 2025

Startort

Waldschwimmbad Viernheim

Ziel

Waldstadion Viernheim – Industriestraße, 68519 Viernheim

Veranstalter

Magistrat der Stadt Viernheim

Ausrichter

TSV Amicitia 1906/09 Viernheim e.V., Abt. Triathlon
Lorscher Str. 84, 68519 Viernheim

Genehmigung

Hessischer Triathlon Verband e.V.  – Genehmigungsnummer 07-25-01-05812

Wettkampfordnungen

Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Ligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.

Da im Rahmen des Nachwuchs-Triathlons der HTV-Cup und die Hessischen Meisterschaften ausgetragen werden, gelten auch die Durchführungs- und Wertungsbestimmungen des HTV.

Für Schüler B und Schüler C ist ein Radparkour vorgesehen.

Für den Nachwuchs gelten lt. Sportordnung besondere Regelungen, insbesondere eine maximale Ablauflänge (Rad). Die Ablauflänge wird vor dem Wettbewerb von den Kampfrichtern überprüft.

Schiedsgericht

Verbandsvertreter, Veranstaltungsvertreter, Kampfrichtervertreter

Vor-Ort nur bei hessischen Meisterschaften und Finalrennen. Protest kann eingelegt werden, dieser erfolgt über den Einsatzleiter der Kampfrichter Vor-Ort.

Wettkampfgericht

Wird vom HTV gestellt

Teilnahmeberechtigung

Einzelstarter

Teilnahmeberechtigt sind Schüler und Jugendliche, es gilt ein Mindestalter von 8 Jahren (ab Jahrgang 2017).

Anmeldung

Die Anmeldung ist nur online und nach Kenntnisnahme des Haftungsausschlusses möglich. Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und jeder Teilnehmende muss seine Startunterlagen persönlich abholen.

Athleten, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, benötigen zur Teilnahme die Einverständniserklärung ihrer Eltern (Download hier) oder bei Meldung über einen Verein die Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten. Die unterschriebene Einverständniserklärung ist bei Abholung der Startunterlagen abzugeben.

Meldeschluss

Die Online-Anmeldung schließt am 08.08.2025 / 23:59 Uhr oder mit Erreichen des Teilnehmerlimits. Danach ist keine Meldung mehr möglich.

Nachmeldung

Sollten nach Anmeldeschluss noch Startplätze frei sein, werden wir eine Nachmeldung zulassen, falls uns dies organisatorisch möglich ist.

Teilnehmerlimit

Das Teilnehmerlimit liegt bei je 49 StarterInnen für Junioren, Jugend A,
Jugend B, Schüler A, Schüler B, Schüler C.

Startgeld

Startgelder:

Junioren und Jugend A:

1.3. bis 31.5. -> 25,00 EUR

1.6. bis 8.8. -> 30,00 EUR

 

Jugend B und Schüler A:

1.3. bis 31.5. -> 20,00 EUR

1.6. bis 8.8. -> 25,00 EUR

 

Schüler B:

1.3. bis 31.5. -> 15,00 EUR

1.6. bis 8.8. -> 20,00 EUR

 

Schüler C:

1.3. bis 31.5. -> 15,00 EUR

1.6. bis 8.8. -> 20,00 EUR

Das Startgeld muss innerhalb von 10 Banktagen nach Anmeldung auf nachfolgender Bankverbindung eingegangen sein. Ist das Startgeld nach 10 Banktagen nicht auf unserem Konto eingegangen behalten wir uns vor, die Anmeldung ohne weitere Information zu löschen. Somit ist diese ungültig.

Ein Startpass oder eine Tageslizenz ist nicht erforderlich. Bei Teilnahme am HTV-Cup bzw. den Hessischen Meisterschaften beachten Sie bitte die geltenden Bestimmungen.

Bankverbindung / Überweisung

Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung oder per Überweisung. Zur Überweisung der Startgebühr nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

TSV Amicitia Viernheim 1906/09 e.V.
VoBa Darmstadt Mainz eG
IBAN: DE32 5089 0000 0030 6071 04
BIC: GENODEF1VBD

Im Verwendungszweck neben der gemeldeten Person unbedingt die Anmelde-ID angeben.

Abmeldung und Teilrückerstattung des Startgeldes

Bei schriftlicher Abmeldung bis zum 25.07.2025 erfolgt eine Teilrückerstattung des Startgeldes abzüglich € 10,00. Bis zum 25.07.2025 ist auch eine Ummeldung auf einen Ersatzstarter möglich – die Gebühr hierfür beträgt ebenfalls € 10,00.
Ab dem 26.07.2025 erfolgt keine Erstattung durch den Veranstalter und es ist auch keine Ummeldung mehr möglich.

In Fällen höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden und keine Verpflichtung zur Rückerstattung des Startgeldes.

Rechnung

Insofern von Athletenseite eine Rechnung über den Startgeldbetrag gefordert wird, behält sich der Veranstalter vor eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 zu erheben.

Verwendung des Startgeldes

• Lizenz- und Leihgebühr für die Zeitnahme
• Abgaben an den HTV/DTU
• gesetzliche Mehrwertsteuer
• Kosten für Streckensperrungen, Hilfsdienste, Veranstaltungstechnik u.v.m.

Ebenfalls im Startgeld enthalten sind weitere Serviceleistungen:
• Matchsack o.ä.
• Startnummer
• Verpflegung nach dem Wettkampf
• Betreuung durch Hilfsdienste
• Online- Urkunde
• Ergebnisliste

Wettkampfinformationen

 

Ausgabe der Startunterlagen

Die Ausgabezeiten entnehmen Sie bitte dem Zeitplan, der rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht wird.

Check-In

Die Check-In-Zeiten / die Öffnungszeiten der beiden Wechselzonen (WZ2: Waldstadion Viernheim, WZ 1: Waldschwimmbad Viernheim) entnehmen Sie bitte dem Zeitplan der rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht wird.

Technische Sicherheit
der Ausrüstung

Jeder Teilnehmende ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich (siehe Sportordnung).

Für den Nachwuchs gelten lt. Sportordnung besondere Regelungen, insbesondere eine maximale Ablauflänge (Rad). Die Ablauflänge wird vor dem Wettbewerb von den Kampfrichtern überprüft.

Wechselzone

In der Wechselzone dürfen keine Taschen, Rucksäcke, Boxen, o.ä. stehen. Außer dem Fahrrad dürfen sich in der Wechselzone nur folgende Gegenstände befinden: Fahrradhelm, Radschuhe, Radbrille, Startnummer, Laufschuhe, Handtuch, ggf. zum Wettkampf benötigte Wechselkleidung.

Wettkampfbesprechung

Es findet voraussichtlich KEINE Wettkampfbesprechung statt; stattdessen werden die Wettkampfinformationen online auf unserer Homepage ersichtlich sein und jeder Teilnehmende bekommt die Infos per E-Mail.

Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Start

Samstag, 23.08.2025 – ab 09:00 Uhr

Strecken

Junioren und Jugend A:

Schwimmen – 500 m, 10 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad
Rad – 20 km, flache Strecke – Details siehe Streckenplan (Homepage)
Laufen – 5 km – überwiegend asphaltierter Weg (auch Tartanbahn, Waldweg)

 

Jugend B und Schüler A:

Schwimmen – 400 m, 8 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad
Rad – 10 km, flache Strecke – Details siehe Streckenplan (Homepage)
Laufen – 2,5 km – überwiegend asphaltierter Weg (auch Tartanbahn, Waldweg)

 

Schüler B:

Schwimmen – 200 m, 4 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad
Rad – 5 km, flache Strecke – Details siehe Streckenplan (Homepage)
Laufen – 1 km – überwiegend asphaltierter Weg (auch Tartanbahn, Waldweg)

 

Schüler C:

Schwimmen – 100 m, 2 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad
Rad – 2,5 km, flache Strecke – Details siehe Streckenplan (Homepage)
Laufen – 0,4 km – asphaltierter Weg / Tartanbahn

Radtechnikparcours Schüler C und Schüler B findet statt.

Die Schwimmsachen / Wechselkleidung müssen in der WZ1 in die vom Veranstalter gestellten Matchsäcke gepackt werden. Am Wechselplatz in der WZ1 dürfen nach dem Schwimmen keine Gegenstände zurückbleiben. Die Matchsäcke werden vom Veranstalter in die WZ2 an den jeweiligen Wechselplatz gebracht. Es werden nur die bei der Startnummernausgabe ausgegebenen Matchsäcke transportiert! Vom Veranstalter / Ausrichter wird keine Verantwortung übernommen; Abgabe auf eigene Gefahr.

Windschattenfahren ist nicht erlaubt. Evtl. Zeitstrafen werden auf die Endzeit addiert. Es gilt auf der gesamten Strecke die StVO, insbesondere das Rechtsfahrgebot. Die Polizei behält sich bei Verstößen vor, Teilnehmende vom weiteren Wettbewerb auszuschließen. Den Anweisungen der Kampfrichter, Helfer und Polizei ist Folge zu leisten! Es besteht Helmpflicht.

Zeitmessung

Die Zeitmessung erfolgt elektronisch durch die Firma TrialogEvent. Jeder Teilnehmende erhält mit seinen Startunterlagen einen Zeitnahmechip, der während des Wettkampfs am Fußgelenk zu tragen ist. Eigene Chips können nicht verwendet werden.

Chipbänder sind nicht inklusive, sondern müssen selbst mitgebracht oder vor Ort käuflich erworben werden.

Check-Out

Der Check-Out erfolgt unverzüglich nach Ende des Wettkampfes. Der Zeitnahmechip ist bei Abholung des Fahrrades aus der Wechselzone 2 abzugeben. Bei Verlust ist eine Gebühr von € 80,00 fällig.
Scheidet ein Teilnehmender aus dem Wettkampf aus, ist der Zeitnahmechip unbedingt noch am Wettkampftag am Infostand abzugeben.

Die Wechselzone wird bis zum Ende des Check-Outs beaufsichtigt.

Wertung / Siegerehrung

Die Wertung erfolgt nach der Klasseneinteilung gemäß Sportordnung.

Siegerehrung Vor-Ort ist geplant.

Ergebnisliste

Die Ergebnisliste wird Vor-Ort ausgehängt und kurz nach dem Wettkampf im Internet veröffentlicht.

Urkunden

Nach Einstellen der Ergebnisliste kann sich jeder Teilnehmende seine Urkunde selbst ausdrucken.

Besucher- und Athleten-Verpflegung

Wir bieten Besucher-Verpflegung und Athleten-Versorgung (Zielverpflegung) an.

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