Ausschreibung20. V-Card
Nachwuchs-Triathlon (Schüler A, B, C, Jugend B)
Der Nachwuchs-Triathlon ist Teil des HTV-Cup.
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Datum |
Samstag, 24. August 2024 |
Startort |
Waldschwimmbad Viernheim |
Ziel |
Waldstadion Viernheim – Industriestraße, 68519 Viernheim |
Veranstalter |
Magistrat der Stadt Viernheim |
Ausrichter |
TSV Amicitia 1906/09 Viernheim e.V., Abt. Triathlon
Lorscher Str. 84, 68519 Viernheim |
Genehmigung |
Hessischer Triathlon Verband e.V. – Genehmigungsnummer:
07-24-01-05533 |
Wettkampfordnungen |
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der
Deutschen Triathlon Union (Sportordnung,
Veranstalterordnung, Ligaordnung, Anti-Doping-Code,
Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung
und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung
erkennen die Teilnehmenden die Wettkampfordnungen, sowie
Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und
die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung
für sich als verbindlich an.
Da im Rahmen des Nachwuchs-Triathlons der HTV-Cup
ausgetragen wird, gelten auch die Durchführungs- und
Wertungsbestimmungen des HTV. Durchführungsbestimmung
HTV-Cup:
HTV Cup
Für Schüler B und Schüler C ist ein Radparkour
vorgesehen.
Für den Nachwuchs gelten lt. Sportordnung besondere
Regelungen, insbesondere eine maximale Ablauflänge (Rad).
Die Ablauflänge wird vor dem Wettbewerb von den
Kampfrichtern überprüft. |
Schiedsgericht |
Verbandsvertretende, Veranstaltungsvertretende,
Kampfrichtervertretende
Vor-Ort nur bei hessischen Meisterschaften und
Finalrennen. Protest kann eingelegt werden, dieser erfolgt
über den Einsatzleiter der Kampfrichter Vor-Ort. |
Wettkampfgericht |
Wird vom HTV gestellt |
Teilnahmeberechtigung |
Einzelstartende
Teilnahmeberechtigt sind Schüler und Jugendliche, es gilt
ein Mindestalter von 8 Jahren (ab Jahrgang 2016). |
Anmeldung |
Die Anmeldung ist nur online und nach Kenntnisnahme des
Haftungsausschlusses möglich. Die Teilnahme ist ein
höchstpersönliches Recht und jeder Teilnehmende muss
seine Startunterlagen persönlich abholen.
Athlet:innen, die das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht
haben, benötigen zur Teilnahme die Einverständniserklärung
ihrer Eltern (Download
hier
) oder bei Meldung über einen Verein die Erlaubnis
des/der Erziehungsberechtigten. Die unterschriebene
Einverständniserklärung ist bei Abholung der
Startunterlagen abzugeben. |
Meldeschluss |
Die Online-Anmeldung schließt am 09.08.2024 / 23:59 Uhr oder
mit Erreichen des Teilnehmerlimits. Danach ist keine
Meldung mehr möglich. |
Nachmeldung |
Es sind keine Nachmeldungen möglich. |
Teilnehmerlimit |
Das Teilnehmerlimit liegt bei je 30 Startenden für Jugend
B, Schüler A, Schüler B, Schüler C.
Hinweis: Junioren und Jugend A -> bitte für den Sprint
am Sonntag, 25.08.2024 melden. In dieser Altersklasse ist
eine Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften möglich. |
Startgeld |
Das Startgeld beträgt:
Jugend B / Schüler A
Startgeld ab Öffnung der Anmeldung bis 31.03.2024: € 35,00
Startgeld ab 01.04.2024: € 40,00
Schüler B / Schüler C
Startgeld ab Öffnung der Anmeldung bis 31.03.2024: € 30,00
Startgeld ab 01.04.2024: € 35,00
Das Startgeld muss innerhalb von 10 Banktagen nach
Anmeldung auf nachfolgender Bankverbindung eingegangen
sein. Ist das Startgeld nach 10 Banktagen nicht auf
unserem Konto eingegangen behalten wir uns vor, die
Anmeldung ohne weitere Information zu löschen. Somit ist
diese ungültig.
Ein Startpass oder eine Tageslizenz ist nicht
erforderlich. Bei Teilnahme am HTV-Cup beachten Sie bitte
die geltenden Bestimmungen. |
Bankverbindung / Überweisung
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Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung oder per
Überweisung. Zur Überweisung der Startgebühr nutzen Sie
bitte folgende Bankverbindung:
TSV Amicitia Viernheim 1906/09 e.V.
VoBa Darmstadt – Kreis Bergstraße eG
IBAN: DE32 5089 0000 0030 6071 04
BIC: GENODEF1VBD
Im Verwendungszweck neben der gemeldeten Person unbedingt
die Anmelde-ID angeben. |
Abmeldung und Teilrückerstattung des Startgeldes
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Bei schriftlicher Abmeldung bis zum 26.07.2024 erfolgt
eine Teilrückerstattung des Startgeldes abzüglich € 20,00.
Bis zum 26.07.2024 ist auch eine Ummeldung auf einen
Ersatzstarter möglich – die Gebühr hierfür beträgt
ebenfalls € 20,00.
Ab dem 27.07.2024 erfolgt keine Erstattung durch den
Veranstalter und es ist auch keine Ummeldung mehr
möglich.
In Fällen höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt
oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus
Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der
Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese
abzusagen. In diesen Fällen besteht keine
Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den
Teilnehmenden und keine Verpflichtung zur Rückerstattung des
Startgeldes. |
Rechnung |
Insofern von Athletenseite eine Rechnung über den
Startgeldbetrag gefordert wird, behält sich der Veranstalter
vor eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 zu erheben. |
Verwendung des Startgeldes
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• Lizenz- und Leihgebühr für die Zeitnahme
• Abgaben an den HTV/DTU
• gesetzliche Mehrwertsteuer
• Kosten für Streckensperrungen, Hilfsdienste,
Veranstaltungstechnik u.v.m.
Ebenfalls im Startgeld enthalten sind weitere
Serviceleistungen:
• Matchsack o.ä.
• Startnummer
• Verpflegung nach dem Wettkampf
• Betreuung durch Hilfsdienste
• Online- Urkunde
• Ergebnisliste |
Wettkampfinformationen |
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Ausgabe der Startunterlagen
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Die Ausgabezeiten entnehmen Sie bitte dem Zeitplan, der
rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht wird. |
Check-In |
Die Check-In-Zeiten / die Öffnungszeiten der beiden
Wechselzonen (WZ2: Waldstadion Viernheim, WZ 1:
Waldschwimmbad Viernheim) entnehmen Sie bitte dem
Zeitplan, der rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht
wird. |
Technische Sicherheit
der Ausrüstung |
Jede:r Teilnehmende ist für die technische Sicherheit
seiner Ausrüstung selbst verantwortlich (siehe
Sportordnung).
Für den Nachwuchs gelten lt. Sportordnung besondere
Regelungen, insbesondere eine maximale Ablauflänge (Rad).
Die Ablauflänge wird vor dem Wettbewerb von den
Kampfrichtern überprüft. |
Wechselzone |
In der Wechselzone dürfen keineTaschen, Rucksäcke,
Boxen, o.ä. stehen. Außer dem Fahrrad dürfen sich in der
Wechselzone nur folgende Gegenstände befinden: Fahrradhelm,
Radschuhe, Radbrille, Startnummer, Laufschuhe, Handtuch,
ggf. zum Wettkampf benötigte Wechselkleidung. |
Wettkampfbesprechung |
Es findet voraussichtlich KEINE Wettkampfbesprechung
statt; stattdessen werden die Wettkampfinformationen online
auf unserer Homepage ersichtlich sein und jede:r
Teilnehmende bekommt die Infos per E-Mail.
Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. |
Start |
Samstag, 24.08.2024 – ab 09:00 Uhr
Der Start erfolgt als sog. Jagdstart. Alle 10 Sekunden wird
ein Athlet auf die Schwimmstrecke geschickt. Die
Startzeiten der einzelnen Startgruppen werden rechtzeitig
auf der Homepage veröffentlicht. |
Strecken |
Jugend B und Schüler A:
Schwimmen – 400 m, 8 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad
Rad – 10 km, flache Strecke – Details siehe Streckenplan
(Homepage)
Laufen – 2,5 km – überwiegend asphaltierter Weg (auch
Tartanbahn, Waldweg)
Schüler B:
Schwimmen – 200 m, 4 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad
Rad – 5 km, flache Strecke – Details siehe Streckenplan
(Homepage)
Laufen – 1 km – überwiegend asphaltierter Weg (auch
Tartanbahn, Waldweg)
Schüler C:
Schwimmen – 100 m, 2 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad
Rad – 2,5 km, flache Strecke – Details siehe Streckenplan
(Homepage)
Laufen – 0,4 km – asphaltierter Weg / Tartanbahn
Radtechnikparcours Schüler C und Schüler B findet statt.
Die Schwimmsachen / Wechselkleidung müssen in der WZ1 in
die vom Veranstalter gestellten Matchsäcke gepackt
werden. Am Wechselplatz in der WZ1 dürfen nach dem
Schwimmen keine Gegenstände zurückbleiben. Die Matchsäcke
werden vom Veranstalter in die WZ2 an den jeweiligen
Wechselplatz gebracht.
Es werden nur die bei der Startnummernausgabe
ausgegebenen Matchsäcke transportiert!
Es wird keine Verantwortung übernommen; Abgabe auf eigene
Gefahr.
Windschattenfahren ist nicht erlaubt. Evtl. Zeitstrafen
werden auf die Endzeit addiert. Es gilt auf der gesamten
Strecke die StVO, insbesondere das Rechtsfahrgebot. Die
Polizei behält sich bei Verstößen vor, Teilnehmende vom
weiteren Wettbewerb auszuschließen. Den Anweisungen der
Kampfrichter:innen, Helfer:innen und Polizei ist Folge zu
leisten! Es besteht Helmpflicht. |
Zeitmessung |
Die Zeitmessung erfolgt elektronisch durch die Firma
TrialogEvent. Jeder Teilnehmende erhält mit den
Startunterlagen einen Zeitnahmechip, der während des
Wettkampfs am Fußgelenk zu tragen ist. Eigene Chips
können nicht verwendet werden.
Chipbänder sind nicht inklusive, sondern müssen selbst
mitgebracht oder vor Ort käuflich erworben werden. |
Check-Out |
Der Check-Out erfolgt unverzüglich nach Ende des
Wettkampfes. Der Zeitnahmechip ist bei Abholung des
Fahrrades aus der Wechselzone 2 abzugeben. Bei Verlust
ist eine Gebühr von € 80,00 fällig.
Scheidet ein Teilnehmende aus dem Wettkampf aus, ist der
Zeitnahmechip unbedingt noch am Wettkampftag am Infostand
abzugeben.
Die Wechselzone wird bis zum Ende des Check-Outs
beaufsichtigt. |
Wertung / Siegerehrung |
Die Wertung erfolgt nach der Klasseneinteilung gemäß
Sportordnung.
Siegerehrung Vor-Ort ist geplant. |
Ergebnisliste |
Die Ergebnisliste wird Vor-Ort ausgehängt und kurz nach
dem Wettkampf im Internet veröffentlicht. |
Urkunden |
Nach Einstellen der Ergebnisliste kann sich jeder
Teilnehmende seine Urkunde selbst ausdrucken. |
Besucher- und Athleten-Verpflegung
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Wir bieten Besucher-Verpflegung und Athleten-Versorgung
(Zielverpflegung) an. |