Ausschreibung
Nachwuchs-Triathlon
Titelsponsor

Ausschreibung 19. V-Card Nachwuchs-Triathlon Der Nachwuchs-Triathlon ist Teil des HTV-Cup und des BASF Triathlon Cups Rhein-Neckar. |
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Datum |
Samstag, 26. August 2023 |
Startort |
Waldschwimmbad Viernheim |
Ziel |
Waldstadion Viernheim – Industriestraße, 68519 Viernheim |
Veranstalter |
Magistrat der Stadt Viernheim |
Ausrichter |
TSV Amicitia 1906/09 Viernheim e.V., Abt. Triathlon
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Genehmigung |
Hessischer Triathlon Verband e.V. – Genehmigungsnummer folgt |
Wettkampfordnungen |
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Ligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an. Da im Rahmen des Nachwuchs-Triathlons der HTV-Cup ausgetragen wird, gelten auch die Durchführungs- und Wertungsbestimmungen des HTV. Für Schüler B und Schüler C ist ein Radparkour vorgesehen. |
Schiedsgericht |
Verbandsvertreter, Veranstaltungsvertreter, Kampfrichtervertreter Vor-Ort nur bei hessischen Meisterschaften und Finalrennen. Protest kann eingelegt werden, dieser erfolgt über den Einsatzleiter der Kampfrichter Vor-Ort. |
Wettkampfgericht |
Wird vom HTV gestellt |
Corona-Nachweise und Hygiene-Regeln |
Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten die am Wettkampftag in Hessen (insbesondere Stadt Viernheim) gültigen Verordnungen und Hygiene-Regeln. Eventuell erforderliche Nachweise sind am Wettkampftag vorzulegen. Falls erforderlich wird es ein Hygiene-Konzept für die Veranstaltung geben. |
Teilnahmeberechtigung |
Einzelstarter Teilnahmeberechtigt sind Schüler und Jugendliche, es gilt ein Mindestalter von 8 Jahren (ab Jahrgang 2014). |
Anmeldung |
Die Anmeldung ist nur online und nach Kenntnisnahme des Haftungsausschlusses möglich. Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und jeder Teilnehmer muss seine Startunterlagen persönlich abholen. Athleten, die das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht haben, benötigen zur Teilnahme die Einverständniserklärung ihrer Eltern (Download hier ) oder bei Meldung über einen Verein die Erlaubnis des/der Erziehungs-berechtigten. Die unterschriebene Einverständniserklärung ist bei Abholung der Startunterlagen abzugeben. |
Meldeschluss |
Die Online-Anmeldung schließt am 28.07.2023 / 23:59 Uhr oder mit Erreichen des Teilnehmerlimits. Danach ist keine Meldung mehr möglich. |
Nachmeldung |
Es sind keine Nachmeldungen möglich. |
Teilnehmerlimit |
Das Teilnehmerlimit liegt bei je 30 StarterInnen für
Junioren, Jugend A,
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Startgeld |
Das Startgeld beträgt:
Junioren / Jugend A
Jugend B / Schüler A
Schüler B / Schüler C
Das Startgeld muss innerhalb von 10 Banktagen nach Anmeldung auf nachfolgender Bankverbindung eingegangen sein. Nach 10 Banktagen wird die Anmeldung ohne weitere Information gelöscht und ist somit ungültig. Ein Startpass oder eine Tageslizenz ist nicht erforderlich. Bei Teilnahme am HTV-Cup beachten Sie bitte die geltenden Bestimmungen. |
Bankverbindung / Überweisung |
Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung oder per Überweisung. Zur Überweisung der Startgebühr nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:
TSV Amicitia Viernheim 1906/09 e.V.
Im Verwendungszweck neben der gemeldeten Person unbedingt die Anmelde-ID angeben. |
Abmeldung und Teilrückerstattung des Startgeldes |
Bei schriftlicher Abmeldung bis zum 28.07.2023 erfolgt eine
Teilrückerstattung des Startgeldes abzüglich € 20,00. Bis
zum 28.07.2023 ist auch eine Ummeldung auf einen
Ersatzstarter möglich – die Gebühr hierfür beträgt
ebenfalls € 20,00.
In Fällen höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer und keine Verpflichtung zur Rückerstattung des Startgeldes. |
Rechnung |
Insofern von Athletenseite eine Rechnung über den Startgeldbetrag gefordert wird, behält sich der Veranstalter vor eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 zu erheben. |
Verwendung des Startgeldes |
• Lizenz- und Leihgebühr für die Zeitnahme
Ebenfalls im Preis enthalten sind weitere
Serviceleistungen:
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Wettkampfinformationen |
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Ausgabe der Startunterlagen |
Die Ausgabezeiten entnehmen Sie bitte dem Zeitplan, der rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht wird. |
Check-In |
Die Check-In-Zeiten / die Öffnungszeiten der beiden Wechselzonen (WZ2: Waldstadion Viernheim, WZ 1: Waldschwimmbad Viernheim) entnehmen Sie bitte dem Zeitplan der rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht wird. |
Technische Sicherheit
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Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich (siehe Sportordnung). |
Wechselzone |
In der Wechselzone dürfen keine Taschen, Rucksäcke, Boxen, o.ä. stehen. Außer dem Fahrrad dürfen sich in der Wechselzone nur folgende Gegenstände befinden: Fahrradhelm, Radschuhe, Radbrille, Startnummer, Laufschuhe, Handtuch, ggf. zum Wettkampf benötigte Wechselkleidung. |
Wettkampfbesprechung |
Es findet voraussichtlich KEINE Wettkampfbesprechung statt; stattdessen werden die Wettkampfinformationen online auf unserer Homepage ersichtlich sein und jeder Teilnehmer bekommt die Infos per E-Mail. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. |
Start |
Samstag, 26.08.2023 – ab 09:00 Uhr
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Strecken |
Junioren und Jugend A:
Schwimmen – 500 m, 10 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad
Jugend B und Schüler A:
Schwimmen – 400 m, 8 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad
Schüler B:
Schwimmen – 200 m, 4 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad
Schüler C:
Schwimmen – 100 m, 2 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad
Radtechnikparcours Schüler C und Schüler B findet statt. Die Schwimmsachen / Wechselkleidung müssen in der WZ1 in die vom Veranstalter gestellten Matchsäcke gepackt werden. Am Wechselplatz in der WZ1 dürfen nach dem Schwimmen keine Gegenstände zurück bleiben. Die Matchsäcke werden vom Veranstalter in die WZ2 an den jeweiligen Wechselplatz gebracht. Es werden nur die bei der Startnummernausgabe ausgegebenen Matchsäcke transportiert! Vom Veranstalter / Ausrichter wird keine Verantwortung übernommen; Abgabe auf eigene Gefahr. Windschattenfahren ist nicht erlaubt. Evtl. Zeitstrafen werden auf die Endzeit addiert. Es gilt auf der gesamten Strecke die StVO, insbesondere das Rechtsfahrgebot. Die Polizei behält sich bei Verstößen vor, Teilnehmer vom weiteren Wettbewerb auszuschließen. Den Anweisungen der Kampfrichter, Helfer und Polizei ist Folge zu leisten! Es besteht Helmpflicht. |
Zeitmessung |
Die Zeitmessung erfolgt elektronisch durch die Firma TrialogEvent. Jeder Teilnehmer erhält mit seinen Startunterlagen einen Zeitnahmechip, der während des Wettkampfs am Fußgelenk zu tragen ist. Eigene Chips können nicht verwendet werden. Chipbänder sind nicht inklusive , sondern müssen selbst mitgebracht oder vor Ort käuflich erworben werden. |
Check-Out |
Der Check-Out erfolgt unverzüglich nach Ende des
Wettkampfes. Der Zeitnahmechip ist bei Abholung des
Fahrrades aus der Wechselzone 2 abzugeben. Bei Verlust ist
eine Gebühr von € 80,00 fällig.
Die Wechselzone wird bis zum Ende des Check-Outs beaufsichtigt. |
Wertung / Siegerehrung |
Die Wertung erfolgt nach der Klasseneinteilung gemäß Sportordnung. Siegerehrung Vor-Ort ist geplant. |
Ergebnisliste |
Die Ergebnisliste wird Vor-Ort ausgehängt und kurz nach dem Wettkampf im Internet veröffentlicht. |
Urkunden |
Nach Einstellen der Ergebnisliste kann sich jeder Teilnehmer seine Urkunde selbst ausdrucken. |
Besucher- und Athleten-Verpflegung |
Wir bieten Besucher-Verpflegung und Athleten-Versorgung (Zielverpflegung) an. |