Ausschreibung
Sprint-Triathlon
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Ausschreibung für den V-Card-Sprint-Triathlon – Einzel und Staffel | |
Datum | Samstag, 23. August 2025 |
Startort | Waldschwimmbad Viernheim |
Ziel | Waldstadion Viernheim – Industriestraße, 68519 Viernheim |
Veranstalter | Magistrat der Stadt Viernheim |
Ausrichter | TSV Amicitia 1906/09 Viernheim e.V., Abt. Triathlon |
Genehmigung | Hessischer Triathlon Verband e.V. – Genehmigungsnummer 07-25-01-05812 |
Wettkampfordnungen | Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Ligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmende die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an. |
Schiedsgericht | Verbandsvertreter, Veranstaltungsvertreter, Kampfrichtervertreter Vor-Ort nur bei hessischen Meisterschaften und Finalrennen. Protest kann eingelegt werden, dieser erfolgt über den Einsatzleiter der Kampfrichter Vor-Ort. |
Wettkampfgericht | Wird vom HTV gestellt |
Teilnahmeberechtigung | Einzelstarter und Staffeln Teilnahmeberechtigt als Einzelstarter / Staffel ist Jedermann-/-frau, es gilt ein Mindestalter von 16 Jahren (ab Jahrgang 2009). Für die Teilnahme ist kein Startpass erforderlich. Athleten, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, benötigen zur Teilnahme die Einverständniserklärung ihrer Eltern (Download hier) oder bei Meldung über einen Verein die Erlaubnis des/der Erziehungs-berechtigten. Die unterschriebene Einverständniserklärung ist bei Abholung der Startunterlagen abzugeben. |
Anmeldung | Die Anmeldung ist nur online und nach Kenntnisnahme des Haftungsausschlusses möglich. Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und jeder Teilnehmende muss seine Startunterlagen persönlich abholen. Die Startunterlagen der Staffeln können von einem der gemeldeten Teilnehmenden abgeholt werden. Athleten, die das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht haben und nicht über einen Verein gemeldet werden, benötigen zur Teilnahme die Einverständniserklärung ihrer Eltern (Download hier). Die unterschriebene Einverständniserklärung ist bei Abholung der Startunterlagen abzugeben. |
Meldeschluss | Die Online-Anmeldung schließt am 08.08.2025 / 23:59 Uhr oder mit Erreichen des Teilnehmerlimits. Danach ist keine Meldung mehr möglich. |
Nachmeldung | Sollten nach Anmeldeschluss noch Startplätze frei sein, werden wir eine Nachmeldung zulassen, falls uns dies organisatorisch möglich ist. |
Teilnehmerlimit | Das Teilnehmerlimit beträgt 100 Starter (Einzelstarter). Für Staffeln liegt das Teilnehmerlimit bei 20 Staffeln. |
Startgeld | Einzelstarter: 1.3. bis 31.3. -> 55,00 EUR Staffeln: 1.3. bis 31.3. -> 65,00 EUR Das Startgeld muss innerhalb von 10 Banktagen nach Anmeldung auf nachfolgender Bankverbindung eingegangen sein. Ist das Startgeld nach 10 Banktagen nicht auf unserem Konto eingegangen behalten wir uns vor, die Anmeldung ohne weitere Information zu löschen. Somit ist diese ungültig. Ein Startpass oder eine Tageslizenz ist für Staffel-Starter nicht erforderlich. |
Bankverbindung / Überweisung | Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung oder per Überweisung. Zur Überweisung der Startgebühr nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung: TSV Amicitia Viernheim 1906/09 e.V. Im Verwendungszweck neben der gemeldeten Person unbedingt die Anmelde-ID angeben. |
Abmeldung und Teilrückerstattung des Startgeldes | Bei schriftlicher Abmeldung bis zum 25.07.2025 erfolgt eine Teilrückerstattung des Startgeldes abzüglich € 20,00. Bis zum 25.07.2025 ist auch eine Ummeldung auf einen Ersatzstarter möglich – die Gebühr hierfür beträgt ebenfalls € 20,00. In Fällen höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden und keine Verpflichtung zur Rückerstattung des Startgeldes. |
Rechnung | Insofern von Athletenseite eine Rechnung über den Startgeldbetrag gefordert wird, behält sich der Veranstalter vor, eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 zu erheben. |
Verwendung des Startgeldes | • Lizenz- und Leihgebühr für die Zeitnahme Ebenfalls im Startgeld enthalten sind weitere Serviceleistungen: |
Wettkampfinformationen |
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Ausgabe der Startunterlagen | Die Ausgabezeiten entnehmen Sie bitte dem Zeitplan, der rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht wird. |
Check-In | Die Check-In-Zeiten / die Öffnungszeiten der beiden Wechselzonen (WZ2: Waldstadion Viernheim, WZ1: Waldschwimmbad Viernheim) entnehmen Sie bitte dem Zeitplan, der rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht wird. |
Technische Sicherheit der Ausrüstung | Jeder Teilnehmende ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich (siehe Sportordnung). |
Wechselzone | In der Wechselzone dürfen keine Taschen, Rucksäcke, Boxen, o.ä. stehen. Außer dem Fahrrad dürfen sich in der Wechselzone nur folgende Gegenstände befinden: Fahrradhelm, Radschuhe, Radbrille, Startnummer, Laufschuhe, Handtuch, ggf. zum Wettkampf benötigte Wechselkleidung. |
Wettkampfbesprechung | Es findet voraussichtlich KEINE Wettkampfbesprechung statt; stattdessen werden die Wettkampfinformationen online auf unserer Homepage ersichtlich sein und jeder Teilnehmende bekommt die Infos per E-Mail. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. |
Start | Samstag, 23.08.2025 – ab 09:00 Uhr Es erfolgt eine Einteilung in Startgruppen mit zeitversetztem Start. |
Strecken | Schwimmen Die Schwimmsachen / Wechselkleidung müssen in der WZ1 in die vom Veranstalter gestellten Matchsäcke gepackt werden. Am Wechselplatz in der WZ1 dürfen nach dem Schwimmen keine Gegenstände zurück bleiben. Die Matchsäcke werden vom Veranstalter in die WZ2 gebracht. Es werden nur die bei der Startnummernausgabe ausgegebenen Matchsäcke transportiert! Vom Veranstalter / Ausrichter wird keine Verantwortung übernommen; Abgabe auf eigene Gefahr. |
| Rad Windschattenfahren ist nicht erlaubt. Evtl. Zeitstrafen werden auf die Endzeit addiert. Es gilt auf der gesamten Strecke die StVO, insbesondere das Rechtsfahrgebot. Die Polizei behält sich bei Verstößen vor, Teilnehmende vom weiteren Wettbewerb auszuschließen. Den Anweisungen der Kampfrichter, Helfer und Polizei ist Folge zu leisten! Es besteht Helmpflicht. |
| Laufen Verpflegungsstellen auf der Laufstrecke werden eingerichtet.
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Zeitmessung | Die Zeitmessung erfolgt elektronisch durch die Firma TrialogEvent. Jeder Teilnehmende erhält mit seinen Startunterlagen einen Zeitnahmechip, der während des Wettkampfs am Fußgelenk zu tragen ist. Eigene Chips können nicht verwendet werden. Chipbänder sind nicht inklusive, sondern müssen selbst mitgebracht oder vor Ort käuflich erworben werden. Die Transponderübergabe der Staffeln findet in der jeweiligen WZ statt. |
Check-Out | Der Check-Out erfolgt unverzüglich nach Ende des Wettkampfes. Der Zeitnahmechip ist bei Abholung des Fahrrades aus der Wechselzone 2 abzugeben. Bei Verlust ist eine Gebühr von € 80,00 fällig. Die Wechselzone wird bis zum Ende des Check-Outs beaufsichtigt. |
Wertung / Siegerehrung | Einzelstarter: Gesamtsieg m/w, Platz 1-3 Staffelstarter: Gesamtsieg Staffeln, Platz 1-3 Siegerehrung Vor-Ort ist geplant. |
Ergebnisliste | Die Ergebnisliste wird Vor-Ort ausgehängt und kurz nach dem Wettkampf im Internet veröffentlicht. |
Urkunden | Nach Einstellen der Ergebnisliste kann sich jeder Teilnehmende seine Urkunde selbst ausdrucken. |
Besucher- und Athleten-Verpflegung | Wir bieten Besucher-Verpflegung und Athleten-Versorgung (Zielverpflegung) an. |
